Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der
Firma Rohrfrei mit Kay
1.Allgemeines. Grundlage unserer Tätigkeit und Gegenstand des
Vertrages sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB.
2.Mitwirkung des Auftraggebers. Besondere Arbeitserschwernisse
oder -erleichterungen, die dem Auftraggeber bekannt sind
oder sein müssen, z. b.
die Existenz einer Hebeanlage, Rückstauklappen, stecken
gebliebenen Werkzeuge, das Vorhandensein verdeckter Kontrollöffnungen,
nicht normgerechte Verlegung der Abwasserrohre, hat er
dem Monteur möglichst vor Arbeitsbeginn mittzuteilen. Das Gleiche
gilt für alle früheren Misserfolge von Arbeiten zur Lösung des aktuellen
Problems der Anlage. Für die Dauer der Arbeiten an einer Abwasseranlage
ist der Auftraggeber im Interesse von Arbeitserfolg
und Schadensvergütung verpflichtet, dem Monteur/ Mitarbeiter Zugang
auch zu allen Teilbereichen zu verschaffen, z.B. zu allen Entwässerung Gegenständen
in den verschiedenen Räumen und Geschossen.
Außerdem hat er sicher zustellen ,dass während dieser
Zeit die gesamte Anlage nicht benutzt wird. Schließlich muss der
Auftraggeber unverzüglich nach Arbeitsausführung kontrollieren.
ob etwas zu beanstanden sein sollte.
3.Gefährliche Stoffe und besondere Gefahren. Vor Ausführung
der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber alle gefährlichen Stoffe,
die in den zu reinigenden Leitungen enthalten sind, aufführen zu
lassen. Als gefährlich gelten Stoffe, die den Monteur in irgend einer
Weise schädigen oder eine Haftung bei Ableitung in das allgemeine
Kanalsystem begründen können und normalerweise in Abwasserleitungen
nicht enthalten sind z.B. laugen, Säure, Gifte. Soweit gefährliche
Stoffe nicht angegeben werden, stellt der Auftraggeber uns
von Haftung für Schäden anlässlich der Durchführung der Reinigungsarbeiten
frei.. Der Monteur kann die Ausführung der Arbeiten
ablehnen. Die Ablehnung der Arbeiten aus vorsenden Gründen
berührt nicht unseren Anspruch auf den vollen Werklohn.
4.Arbeitsausführung.Der Auftragnehmer behält sich vor, Arbeiten
sofort oder nach Besichtigung abzulehnen ,ohne dass sich daraus
rechtliche Konsequenzen ergeben können .Die Bestimmung des
Arbeitsumfanges, des Arbeitsausgangspunktes, des Maschinen und
Geräteeinsatzes sowie sonstige Durchführungsweise der Arbeiten
obliegt allein dem/unseren Monteur, der hierbei vor allem den
Gesichtspunkt der nachhaltigen Reinigungswirkung zu beachten hat
5.Arbeitserfolg. Unsere Arbeiten sind Gegenstand eines Dienstvertrages.
Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
Für den Erfolg können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Wir
weißen darauf hin, dass in Abwasserrohren vor Arbeitsbeginn zu
viele nicht kalkulier- und erkennbare Risiken und Unwägbarkeiten
vorhanden sein können.
6.Nebenabreden. Alle Nebenabreden mit dem Service Monteur/en
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen ,schriftlichen
Bestätigung durch die Geschäftsführung.
7.Zahlung.Bar Zahlungen werden vor Ort übernommen, der Auftragszettel ist wie eine Quittung zu behandelt. Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Ausstellungsdatum
per Überweißung zu tätigen .Bei nicht einhalten entstehen Mahnkosten
die mit 10% ausgestellt werden. Für den Fall, dass der
Rechnungsempfänger die Auftragserteilung oder Vollmacht bestreitet
oder sich weigert, den Rechnungsbetrag zu zahlen ,ist der Leistungsnehmer
zur Zahlung verpflichtet.
8.Haftung.Für eventuelle Schäden haften wir im Rahmen unserer
Haftpflichtversicherung .Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungsbeständen
( Insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung,
der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung der
Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung)
haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung
des Schadens .Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den für uns
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.Haftung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für Schäden
an Werkzeugen des Auftraggebers ,soweit diese Mängel durch den
Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten nicht erkennbar sind.
a)die entstehen durch unsachgemäß hergestellte Entwässerungsanlagen
und Leitungen.
b)durch eine fehlerhafte Elektroinstallation, wodurch es zu Kurzschlüssen
an der Elektronik der Werkzeuge kommt.
10.Ausschluss der Verantwortung .Wir übernehmen, soweit nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt,
keine Verantwortung für sämtliche unmittelbare und mittelbaren
Schäden, die entstehen durch:
a)Bei Rohr-/Kanal TV-Untersuchung die nach Beurteilung nach
besten Wissen und Gewissen nicht eindeutig erkennen-und einschätzbar
sind.
b)Bei Ortungsarbeiten von Schadstellen oder Leitungsverläufen, die
nicht eindeutig zu orten sind, bzw. durch Fremdsignale beeinflusst
werden.
c)Arbeiten an defekten, maroden (z.B. sässigen ,brüchigen) oder
unvorschriftsmäßig installierten Anlagen;
d)Arbeiten an Anlagen, die entgegen den Auflagen der Ziffer 2 in
einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und / oder während der
Arbeiten benutzt werden;
e)Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen und besonderen
Gefahren;
f)Arbeiten an Anlagen, soweit diese nicht aus Stahl, Beton, Gusseisen,
Stahlbeton oder Steinzeug bestehen;
g)austretenden Inhalt der Anlagen;
h)Spiralen, Schläuche oder sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines
Umstandes in der Anlage stecken bleiben oder verloren gehen,
der nicht vom Monteur/Arbeiter zu vertreten ist (z.B. vorhandener
Muffenversatz, vorhandener Rohrbruch, verdeckter oder nicht auffindbarer
Kontrollschacht o.ä.);
i)Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem
Einlaufwinkel von mehr als 45 grad; j)
j)Arbeiten in Fertighäusern mit in Hohlräumen verlegten Rohren,
sowie an allen in Hohlräumen verlegten Abwasserrohren, die nicht
einsichtbar sind und auseinander geschoben werden können und
für die vor Rohrreinigungsarbeiten anfallenden Montagearbeiten,
z.B. Abmontieren von Toilettenschüsseln, Aushängen von Türen und
Abbauarbeiten jeglicher Art, die nicht in unser Fachgebiet fallen.
k)Arbeiten an Kontrollmöglichkeiten wie Schachtdeckel und Revisionsklappen.
11.Reklamation. Reklamationen sind dem Auftragnehmer umgehend
anzuzeigen und dürfen nur von diese erledigt werden .Der
Auftraggeber ist bei Reklamationen nicht berechtigt, den Werklohn
zurückzuhalten. Bei einem nicht intakten, schadhaften oder falsch
verlegten Rohrsystem bzw. bei falschen Auskünften des Auftraggebers,
ist die Firma in jedem Fall berechtigt, die bearbeiteten lfd.
Meter Leistung auch wiederholt zu berechnen. Eine Garantie auf die
geleistete Arbeit kann nur gegeben werden, wenn die Leitung zusätzlich
gefräst ,ausgeschleudert oder Hochdruckgespült wurde,
bzw. mit einer TV Kanalkamera überprüft wurde .Sonst ist ein einmaliger
Durchfluss ausreichend, da weder Ablagerungen noch eine Verschlammung
beseitigt wurden, noch festgestellt werden kann ,ob das
Rohrsystem in Ordnung ist. Eine neue Verstopfungsursache schließt
jegliche Gewährleistung aus.
12.Leistungsverzug des Auftraggebers .Ist der Auftraggeber mit
der Erfüllung seiner Verpflichtung insbesondere zur Mitwirkung oder
Zahlung in Verzug, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist
von 7 Kalendertagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen .Im Falle
des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
13.Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung bestrittener oder nicht
rechtskräftig festgestellter Forderungen unserer Auftraggeber gegen
unsere Forderungen ist ausgeschlossen.
14.Erfüllungsort oder Gerichtsstand .Erfüllungsort und Gerichtsstand
für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis
ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der Firma Lange, soweit
der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist. Insoweit
gilt bei Scheck und Wechselklagen daneben auch der gesetzliche
Gerichtsstand.
15.”Salvatorische Klausel”. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in einzelnen Punkten unwirksam sein, so setzen sie
doch nicht die übrigen außer Kraft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der